Solaranlagen ab sofort mit 0,0 % Mehrwertsteuer bauen
und zusätzlich von der Umsatzsteuerbefreiung profitieren.

Null Prozent Mehrwertsteuer auf Solaranlagen

Mehrwertsteuerbefreiung für Solaranlagen

Aufgrund des neuen Jahressteuergesetzes, das am 01.01.2023 in Kraft getreten ist, gibt es eine positive Neuerung bezüglich des Mehrwertsteuersatzes auf PV-Anlagen. Für den Kauf von Photovoltaikanlagen sowie dazugehörige Batteriespeicher gelten seit dem 01.01.2023 auch für Sie 0,0 Prozent Mehrwertsteuer.

Diese neue Regelung betrifft Solar-Anlagen mit einer Größe von bis zu 30 Kilowattpeak, aber auch mögliche Nachrüstungen sind ab sofort von der Mehrwertsteuer befreit. Das eröffnet vielen Interessenten völlig neue Möglichkeiten und führt zu einer schnelleren Amortisierung Ihrer geplanten Investitionen.

Einkommenssteuer für Solaranlagen

Als dritte steurliche Änderung regelt der Gesetzgebar auch die Betrachtung der Einkommenssteuer beim Thema regenerative Energien neu. Sogar rückwirkend gilt seit 01. Januar 2022 eine Befreiung von der Einkommenssteuer bei Solaranlagen.

Gern helfen wir Ihnen auch bei dieser Thematik weiter. Lassen Sie sich bei Detailfragen gern steuerlich von einer Steuerkanzlei oder Steuerberatung informieren.

Umsatzsteuer für Solaranlagen

Für den Bereich der Umsatzsteuer ist vorgesehen, dass auf die Lieferung von Photovoltaikanlagen seit 1. Januar 2023 dann keine Umsatzsteuer mehr anfällt, wenn diese auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden. Hier gilt dann der Nullsteuersatz.

Wer im Jahr 2022 eine Photovoltaikanlage erworben hat, kann sich die bereits gezahlte Mehrwertsteuer zurückerstatten lassen, sofern er die Regelbesteuerung gewählt hatte. Wer sich im Jahr 2022 für die Kleinunternehmerregelung entscheiden hatte, kann sich die Mehrwertsteuer nicht vom Finanzamt zurückholen.

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Sie haben Fragen? Wir informieren Sie gern über die aktuell gültigen Steuervorteile für die private Anschaffung von Solaranlagen.

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